Schultheiß = Bürgermeister
Im Mittelalter hatte der Schultheiß als Beamter ursprünglich die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit gegenüber dem Landesherrn anzuhalten ( " welcher heischt, was jemand schuldig ist " = daher die Amtsbezeichnung ). Er nahm die Funktion eines Richters wahr, wobei ihm Geschworene ( Schöffen ) zur Seite standen. Dem Schultheiß oblag die hohe Gerichtsbarkeit, d.h. er hatte auch über Leben und Tod eines Verurteilten zu entscheiden. In späterer Zeit wurde so der Vorsteher einer städtischen (= Stadtschultheiß) oder dörflichen Gemeinde [gekürzt]