Ratsbürger
= Ratsherr
Bezeichnung für die Mitglieder der Gemeindevertretung, in Niedersachsen in der Gemeindeordnung vorgeschrieben, auch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein z. T. gebräuchlich; im Mittelalter vielfach für Mitglieder des Magistrats oder des Stadtrats der Städte.